Tritt nicht über ein erlegtes
Stück oder über die Strecke!
Jedes erlegte Wild wird mit dem Haupt nach vorn
geschleppt, getragen oder gefahren.
Als Erleger gilt nach altem Brauch bei Kugelschüssen
der, der die erste Kugel so angebracht hat, dass
das Wild im Feuer liegt oder bei einer Nachsuche
erfahrungsgemäß zur Strecke gekommen
wäre.
Bei Schrotschüssen gilt der letzte Schuss,
wenn er nicht als Fangschuss zu werten ist.
In Zweifelsfällen entscheidet der Revierinhaber
bzw. Jagdleiter.
Der Revierinhaber überlässt für
gewöhnlich die Trophäe des erlegten
Wildes dem Erleger.
Das Jägerrecht (das Geräusch, das beim
Abschlagen des Kopfschmuckes freigelgte Hirn,
in diesem Fall auch den Lecker) erhält ebenso
in der Regel der Erleger, wenn er das Stück
aufbricht; sondt der, der das tut.
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