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Jagdliche Bräuche

Tritt nicht über ein erlegtes Stück oder über die Strecke!

Jedes erlegte Wild wird mit dem Haupt nach vorn geschleppt, getragen oder gefahren.

Als Erleger gilt nach altem Brauch bei Kugelschüssen der, der die erste Kugel so angebracht hat, dass das Wild im Feuer liegt oder bei einer Nachsuche erfahrungsgemäß zur Strecke gekommen wäre.

Bei Schrotschüssen gilt der letzte Schuss, wenn er nicht als Fangschuss zu werten ist.
In Zweifelsfällen entscheidet der Revierinhaber bzw. Jagdleiter.

Der Revierinhaber überlässt für gewöhnlich die Trophäe des erlegten Wildes dem Erleger.

Das Jägerrecht (das Geräusch, das beim Abschlagen des Kopfschmuckes freigelgte Hirn, in diesem Fall auch den Lecker) erhält ebenso in der Regel der Erleger, wenn er das Stück aufbricht; sondt der, der das tut.

 

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